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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Marketingkampagnen)

Die Homepage Lieferanten GmbH, vertreten durch Reemt Windmann, Magdalene Schoch Straße 5, 97074 Würzburg (nachfolgend “HPL”) bietet Dienstleistungen rund um Webseitenerstellung und Onlinemarketing.

Kunden können zum einen die Erstellung oder Übernahme einer Webseite beauftragen oder Onlinemarketing Maßnahmen wie Suchmaschinen Marketing (SEA) oder Suchmaschinenoptimierungs Kampagnen (SEO) bestellen. HPL erstellt darauf hin die bestellten Leistungen und übernimmt die Wartung im Rahmen der vereinbarten Wartungsleistung.

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für das Vertragsverhältnis zwischen HPL und den Kunden im Rahmen der Marketingkampagnen.

Alle verwendeten Begriffe gelten unabhängig von der Sprachform sowohl für weibliche, als auch für männliche Nutzer.

  1. Leistungspflichten Budgetverwaltung

    1. Bei der Bestellung wählt der Kunde Leistungen aus dem Leistungskatalog aus. Die gewählten Leistungen werden mit einer Auftragsbestätigung bestätigt.
    2. HPL verpflichtet sich nach der Auftragsannahme, die betreffende SEO oder SEA Kampagne  so bald wie möglich zu erstellen.
    3. Die Leistung der Budgetverwaltung kann sich in folgende Teilleistungen aufteilen: Strategiegespräche, Inhaltsveränderungen,  Anzeigenerstellung, Monitoring, Reporting.
    4. Inhaltliche Leistungen werden nach Voraussetzungen des Kunden erstellt.
    5. Die Leistungen werden dem Kunden quartalsweise zur Kontrolle vorgelegt.
    6. Mit der Beendigung des letzten Strategiegesprächs endet die Leistung der Budgetverwaltung.
  2. Nutzungsvereinbarungen und Urheberrecht

    1. Der Kunde erhält alle Verwertungsrechte an seiner Werbekampagne und alle erstellten Beiträge im Namen des Kunden.
    2. Die HPL kann die Inhalte der Werbekampagne des Kunden zu Zwecken der Selbstvermarktung verwenden, ohne dafür mit Kunden

      Rücksprache halten zu müssen.

  3. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung

    1. HPL ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach elektronischer Bestellung oder sonstiger Absendung der Bestellung durch den Kunden anzunehmen.
    2. Der Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch HPL oder mit der ersten Erfüllungshandlung und der Zahlung der ersten Quartalsgebühr zustande.
    3. Der Vertrag wird, falls nicht anders vereinbart, mit einer Laufzeit von 3 Monaten geschlossen. Ein auf unbestimmte Zeit laufendes Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen und ohne Frist zum Monatsende gekündigt werden.
    4. Der Vertrag verlängert sich mit der Zahlung der nächsten Quartalsgebühr um weitere 3 Monate.
    5. Werden von Dritten gegenüber HPL Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung geltend gemacht, ist HPL berechtigt, die Fanpage des Kunden unverzüglich für den Publikumsverkehr zu sperren.
    6. Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für HPL insbesondere dann vor, wenn der Kunde
      1. sich mit einer Zahlung drei Monate in Verzug befindet
      2. oder schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien verstößt.
    7. Die Kündigung kann sowohl per Brief oder E-Mail erfolgen. Um die Authentizität der Erklärung zu gewährleisten, müssen Kündigungen per E-Mail unter Verwendung der vom Kunden als Kontakt hinterlegten E-Mail-Adresse versandt werden.
  4. Preise und Zahlung

Die genannten Preise sind Festpreise.

Auch ohne Mahnung kommt der Kunde in Verzug, wenn er den fälligen Betrag nicht innerhalb von zehn Kalendertagen ab Rechnungseingang leistet. Maßgeblich ist, dass der Betrag innerhalb dieser Frist auf dem in der Rechnung angegebenen Konto bei HPL eingeht.

Alle Entgelte werden quartalsweise im Voraus fällig. Gesonderte Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang.

Gegen unsere Forderungen kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

Haftung

  1. HPL haftet für Schäden nur dann, wenn HPL oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen einewesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von HPL oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von HPL auf den Schaden beschränkt, der für HPL bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.
  2. Der Kunde selbst ist für die Einhaltung aller für den Betrieb seiner Fanpage sowie anderer HPL Produkte anwendbaren Rechtsvorschriften verantwortlich.
  3. Der Kunde stellt HPL ausdrücklich von Urheberrechtsansprüchen, sowie Schadensersatzansprüchen in Folge der Verletzung von wettbewerbsrechtlichen Vorschriften frei.

Pflichten des Kunden

Der Kunde ist für die Inhalte seiner Fanpage verantwortlich. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm auf der Fanpage dargestellten bzw. über die Fanpage erreichbaren Daten nicht die Rechte Dritter verletzen.

Gerichtsstand, anwendbares Recht

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich – rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Würzburg. HPL ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die von HPL abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgenden Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.