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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Webseitenerstellung & Wartung)

Die Homepage Lieferanten UG, vertreten durch Reemt Windmann, Magdalene Schoch Straße 5, 97074 Würzburg (nachfolgend “HPL”) bietet Dienstleistungen rund um Webseitenerstellung und Onlinemarketing.

Kunden können zum einen die Erstellung oder Übernahme einer Webseite beauftragen oder Onlinemarketing Maßnahmen wie Facebook Marketing oder Google Adwords Kampagnen bestellen. HPL erstellt darauf hin die bestellten Leistungen und übernimmt die Wartung im Rahmen der vereinbarten Wartungsleistung.

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für das Vertragsverhältnis zwischen HPL und den Kunden im Rahmen der Webseitenerstellung und –wartung.

Alle verwendeten Begriffe gelten unabhängig von der Sprachform sowohl für weibliche, als auch für männliche Nutzer.

Allgemeine Bestimmungen der AGB

1. Geltungsbereich

1.1. Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestätigung durch den Kunden gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht anerkannt, es sei denn, HPL stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Ein fehlender Widerspruch fremder AGB stellt keine Zustimmung dar.

1.2. Verbraucher im Sinne dieser AGB und der Widerrufsbelehrung ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§14 I BGB).

2. Leistungspflichten Erstellungsphase

  1. Bei der Bestellung wählt der Kunde Leistungen aus dem Leistungskatalog aus. Diese werden dem Kunden in der Email mit dem Titel “Auftragsbestätigung (Kundenname)” genannt. Nachbestellungen werden durch die Email “Nachbestellung (Kundenname)” bestätigt.
  2. HPL verpflichtet sich nach der Auftragsannahme, die betreffende Webseite des Kunden so bald wie möglich online zu schalten. Um diese Leistungspflicht zu erfüllen, reicht eine Erstellungszeit von 6 Wochen aus. Sollte eine Verzögerung durch den Kunden entstehen, wird die verzögerte Zeit auf die Erstellungszeit zuaddiert.
  3. Die Leistung der Erstellung kann sich in folgende Teilleistungen aufteilen: Designerstellung, Webseiteerstellung, Inhaltserstellung, Endmontage.
  4. Inhaltliche Leistungen wie Texte und Bilder werden anhand von standardisierten Fragebögen erstellt oder bestellt.
  5. Jede Teilleistung, die durch HPL innerhalb der Erstellungsphase erbracht wird, wird dem Kunden zur Kontrolle vorgelegt. Er hat, inklusive des ersten Vorschlags, drei Möglichkeiten pro Teilleistung, eine Änderung zu beantragen. Alle darüberhinausgehenden Änderungen werden extra vergütet.
  6. Mit der Abnahme der Webseite durch den Kunden endet die Leistung der Erstellung.
  7. Sollte der Kunde die Leistungserstellung um mehr als vier Wochen verzögern und so den Fortgang der Fertigstellung verhindern, darf HPL den Vertrag wegen mangelnder Mitarbeit des Kunden kündigen. 

3. Leistungspflichten Wartungsphase

  1. Die einzelnen Leistungen der Wartungsphase werden auf der Webseite unter www.homepage-lieferanten.de/webseiten genannt.
  2. HPL verpflichtet sich eine Erreichbarkeit seiner Server von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von HPL liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht zu erreichen ist. HPL kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.

4. Nutzungsvereinbarungen und Urheberrecht

  1. Der Kunde erhält von HPL eine Webseite für die gewerbliche Nutzung. HPL räumt dem Kunden diesbezüglich das ausschließliche Verwertungsrecht ein
  2. Sämtliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung (Kundenname) als Extraleistungen aufgeführt werden und vollständig vom Kunden bezahlt wurden, sind nicht Teil der Regelungen des Teils 3. Dazu gehören auch aber nicht ausschließlich Texte, Bildlizenzen und individuelle Programme und Konzepte. Die Urheberrechte werden hier einzeln abgesprochen.
  3. Die HPL kann die Inhalte der Webseite des Kunden oder die Webseite als Ganzes zu Zwecken der Selbstvermarktung (z.B. Nennung als Referenz) verwenden, ohne dafür mit Kunden Rücksprache halten zu müssen.

5. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung

  1. HPL ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach elektronischer Bestellung oder sonstiger Absendung der Bestellung durch den Kunden anzunehmen.
  2. Der Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch HPL oder mit der ersten Erfüllungshandlung und der Anzahlung von 50% der in der Email “Auftragsbestätigung (Kundenname)” genannten Summe zustande.
  3. Der Vertrag wird, falls nicht anders vereinbart, mit einer Laufzeit von 12 Monaten geschlossen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate oder um die Mindestlaufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird. Die erste Vertragsverlängerung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.
  4. Werden von Dritten gegenüber HPL Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung im Zusammenhang mit der Domain oder der Webseite geltend gemacht, ist HPL berechtigt, die von HPL verwalteten Domains des Kunden unverzüglich in die Pflege des Registrars zu stellen und die entsprechende Präsenz des Kunden zu sperren.
  5. Der Zugang zur Seite und zu den dazugehörigen Emails kann außerdem immer dann gesperrt werden, wenn ein Kunde sich mit der Zahlung einer fälligen Leistung drei Monate in Verzug befindet.
  6. Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für HPL insbesondere dann vor, wenn der Kunde
    1. sich mit einer Zahlung sechs Monate in Verzug befindet
    2. oder schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien verstößt.
  7. Die Kündigung kann sowohl per Brief oder E-Mail erfolgen. Um die Authentizität der Erklärung zu gewährleisten, müssen Kündigungen per E-Mail unter Verwendung der vom Kunden als Kontakt hinterlegten E-Mail-Adresse versandt werden.

6. Preise und Zahlung

  1. Die genannten Preise sind Festpreise.
  2. HPL bestimmt die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach eigenem Ermessen, soweit nicht die Hauptleistungspflicht, d.h. die Pflicht zur Zahlung des nutzungsunabhängigen Grundentgelts betroffen ist,
  3. Auch ohne Mahnung kommt der Kunde in Verzug, wenn er den fälligen Betrag nicht innerhalb von vierzehn Kalendertagen ab Rechnungseingang leistet. Maßgeblich ist, dass der Betrag innerhalb dieser Frist auf dem in der Rechnung angegebenen Konto bei HPL eingeht.
  4. Die nutzungsunabhängigen Entgelte werden jährlich im Voraus fällig. Die nutzungsabhängigen Entgelte werden mit Rechnungsstellung fällig. Andere Entgelte sind vom Kunden im Voraus zu zahlen. Der Abrechnungszeitraum bestimmt sich nach dem jeweils bestellten Tarif (laut aktueller Leistungsbeschreibung), jedoch auf längstens zwölf Monate. Gesonderte Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang.
  5. Gegen unsere Forderungen kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

7. Haftung

  1. HPL haftet für Schäden nur dann, wenn HPL oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von HPL oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von HPL auf den Schaden beschränkt, der für HPL bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.
  2. Die Haftung von HPL wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
  3. Im Anwendungsbereich des TKG bleibt die Haftungsregelung des § 44a TKG in jedem Fall unberührt.
  4. Der Kunde selbst ist für die Einhaltung aller für den Betrieb seiner Webseite sowie anderer HPL Produkte anwendbaren Rechtsvorschriften verantwortlich.

8. Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm an HPL mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, HPL jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von HPL binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dies betrifft insbesondere Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des technischen Ansprechpartners für die Domain, Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des administrativen Ansprechpartners für die Domain sowie, falls der Kunde eigene Name-Server stellt: Zusätzlich die IP-Adressen des primären und sekundären Nameservers einschließlich der Namen dieser Server.
  2. Der Kunde hat in seine E-Mail Postfächer eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. 
  3. E-Mail Postfächer dürfen ausschließlich für die Abwicklung von E-Mail-Verkehr verwendet werden. Insbesondere ist es strikt untersagt, E-Mail Postfächer als Speicherplatz für andere Dateien und Daten zu nutzen.
  4. Der Kunde verpflichtet sich, von HPL zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten durch ein Verschulden des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von HPL nutzen, haftet der Kunde gegenüber HPL auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.
  5. Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Spamwerbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. HPL ist berechtigt, den Zugang unverzüglich zu sperren, sollte der Kunde die vorgenannte Pflicht verletzen.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, seine Homepage mit einer den gesetzlichen Erfordernissen entsprechenden Anbieterkennzeichnung („Impressum”) auszustatten.
  7. Der Kunde ist für die Inhalte seiner Domain verantwortlich. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm auf der Webseite dargestellten bzw. über die Webseite erreichbaren Daten nicht die Rechte Dritter verletzen. Der Kunde übernimmt die umfassende Haftung dafür, dass die eingegebenen bzw. eingespeisten Daten mit Wettbewerbs-, Kennzeichnungs-, Namens- und Urheberrecht im Einklang stehen.

9. Gerichtsstand, anwendbares Recht

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich – rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Würzburg. HPL ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die von HPL abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgenden Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.